Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:
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Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
Leistungsbeschreibung
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Terminzulassung
Weitere Informationen über die Öffnungszeiten und die Möglichkeiten zur Terminvereinbarung in Ihrer Zulassungsstelle erhalten Sie hier:
Welche Unterlagen werden benötigt?
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aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
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Zulassungsbescheinigung Teil I
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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
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Alternativ:
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eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
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der Nachweis der Steuerbefreiung
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bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Was sollte ich noch wissen?
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Formulare
- Vollmacht für Regelungen bei der Kfz-Zulassungsbehörde
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Zuständig
Landkreis Hildesheim
Heinrichstr. 21
31137 Hildesheim
Telefon: 05121-309 4044
E-Mail oder Kontaktformular