Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:
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Kraftfahrzeug Meldung Verkauf
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, teilen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle schriftlich mit, welche Ihrem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zugeteilt hat.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Name und Anschrift der Käuferin/des Käufers
- Empfangsbestätigung der Käuferin/des Käufers über die Aushändigung folgender Fahrzeugunterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung
- amtliche/-s Kennzeichen
- Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
- eventuell Abnahmebestätigungen über Veränderungen am Fahrzeug
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Verkauf eines Fahrzeuges teilen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich schriftlich mit.
Anträge / Formulare
Je nach Angebot der zuständigen Stelle steht Ihnen ein Anzeigeformular zum Download zur Verfügung.
- Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
- Mitteilung über die Veräußerung eines Fahrzeuges
Verfahrensablauf
Erforderlich ist Ihre schriftliche oder persönlich Mitteilung an die zuständige Stelle.
Wichtig ist, dass die Käuferin/der Käufer den Empfang der unten genannten Unterlagen schriftlich bestätigt. Es ist empfehlenswert, die Angaben der Käuferin/des Käufers anhand von Personalausweis oder Reisepass zu überprüfen. Sie bleiben auch nach dem Verkauf bei der zuständigen Stelle als eingetragene Halterin/eingetragener Halter registriert. Dies gilt solange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde.
Beim Verkauf ins Ausland sollten Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden, damit Ihre Halterpflichten (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer) beendet sind. Für die Käuferin/den Käufer besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen ins Ausland zu bringen.
Zuständig
Landkreis Hildesheim
Heinrichstr. 21
31137 Hildesheim
Telefon: 05121-309 4044
E-Mail oder Kontaktformular