Was erledige ich wo ?
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Landesblindengeld
Leistungsbeschreibung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen an zivilblinde Personen. Es wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Blindengeld wird frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Blindengeld gestellt wird.
Nach Vollendung des 27. Lebensjahres steht das Landesblindengeld frühestens seit dem 01.01.2007 zu. Für Anträge, die im Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 30.06.2007 gestellt wurden, gilt eine Übergangsregelung.
Anträge / Formulare
Es besteht die Möglichkeit, das Landesblindengeld zugleich mit dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) zu beantragen.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum Landesblindengeld enthalten die Webseiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Weitere Leistungen für Blinde können im Rahmen der Blindenhilfe nach dem SGB XII oder aus dem Landesblindenfonds gewährt werden.
Blinde und stark Sehbehinderte aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig können Unterstützung durch die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zuständig
Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Str. 31
31132 Hildesheim
Telefon: 05121-309-4021
Fax: 05121-309-954021
Zuständig
Bischof-Janssen-Str. 31
31132 Hildesheim
Telefon: 05121-309 3131
Fax: 05121-309 953131
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