Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
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Einstweilige Erlaubnis im Straßenpersonenverkehr: Erteilung
Leistungsbeschreibung
Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.
Voraussetzung ist der Nachweis
- persönlichen Zuverlässigkeit,
- der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und
- der fachlichen Eignung.
Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und genehmigen (im Linienverkehr) Fahrpläne und Tarife.
Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für liegt bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, einer beliehene, landeseigene Gesellschaft.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Merkblatt zur Berufskraftfahrerqualifikation
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zuständig
Landkreis Hildesheim
Heinrichstr. 21
31137 Hildesheim
Telefon: 05121-309 4044
E-Mail oder Kontaktformular