Was erledige ich wo ?
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Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten
Leistungsbeschreibung
Wenn für die Schulklasse, die Ihr Kind besucht, ein Schulausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt ansteht, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Entsprechendes gilt für vergleichbare Maßnahmen für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Voraussetzungen
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Erstatten von Kosten nach SGB II
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - Erstatten von Kosten nach SGB XII
- eine einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) - Erstatten von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz
Zuständig
Telefon: 05121/969-720
Fax: 05121/969 910-720
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