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Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:
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Standplatzgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Formulare
- Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
- Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
- Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Zuständig
204 - Ordnungsamt »
Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
E-Mail oder Kontaktformular
Telefon: 05121-309 3821
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