Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:
- Geben Sie über die Suche einen Suchbegriff ein
- Suchen Sie die Aufgabe in der alphabetischen Auflistung
- Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen
Wohngeld Bewilligung
Ihre Ansprechpartner beim Landkreis Hildesheim (bitte hier klicken)
Bei Fragen stehen ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben D und S beginnt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Telefon: 05121-309-2621
Fax: 05121 309 95 2621
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Adresse exportierenFür Personen, deren Nachname mit den Buchstaben B, G, H, N, U und X - Z beginnt
Wohngeld
Bischof-Janssen-Strasse 31
31134 Hildesheim
Standort anzeigen
Telefon: 05121-309-2601
Fax: 05121-309 95 2601
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Adresse exportieren
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben C, F, I, J, L, O, P, Q, R, V und W beginnt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Bischof‐Janssen‐Straße 31
DE - 31134 Hildesheim
Standort anzeigen
Telefon: 05121-309-2602
Fax: 05121-309-952602
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Adresse exportierenFür Personen, deren Nachname mit den Buchstaben A, E, K, M und T beginnt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Telefon: 05121-309-2611
Fax: 05121-309-952611
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Adresse exportieren
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise zum Einkommen
- Nachweis zur Miete oder Belastung
Formulare
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Wohnflächenberechnung - Anlage zum Wohngeldantrag auf Mietzuschuss / Lastenzuschuss
- Angaben zur Wohngeld-Lastenberechnung
- Aufstellung der Nachweise und Unterlagen zum Wohngeldantrag
- Angaben des Vermieters zum Wohnraum
- Fremdmittelbescheinigung
- Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Antrag auf Stundung einer nichtverrechenbaren Überzahlung (Wohngeldrückforderung)
- Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag für Studenten und Auszubildende
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag - Vermögensverhältnisse
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag - Gemeinsames Sorgerecht
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag - Mittelpunkt der Lebensbeziehungen
- Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Was sollte ich noch wissen?
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.
- Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
- Wohngeldtabellen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
- Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)
- Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
Welche Fristen muss ich beachten?
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Jahresberichte
Berichte über die Tätigkeit des Amtes 407 können Sie hier einsehen.
Jahresbericht 2019 Amt 407 (PDF, 3 MB)
Hinweis:
Der Jahresbericht 2016 berichtet erstmalig über die Produkte des alten Fachdienstes 405 und 407.
Es werden die Produkte Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Vormundschaften, Elterngeld, Wohngeld und Unterhaltssicherung beschrieben.
Jahresbericht 2018 - Amt für Familie (PDF, 3,1 MB)
Kein Ergebnis gefunden.
Die folgenden Berichte beziehen sich auf den ehemaligen FD 405, der zum 01.01.2017 mit dem FD 407 zusammengeführt wurde.
Kein Ergebnis gefunden.
Zusätzlich steht Ihnen noch der Jahresbericht entsprechend eines Berichtes für ein wesenlichte Produkt
(Produkt Unterhaltsvorschuss, Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften) als Information zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Verfahrensablauf
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
Voraussetzungen
- Sie sind Mieterin oder Mieter
- Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
- Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss
Dokumente
DS-GVO_Beiblatt Wohngeldantrag (PDF, 601 kB)
Zuständig
Dokumente
DS-GVO_Beiblatt Wohngeldantrag (PDF, 601 kB)