Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:
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Erlaubnis zur Auswandererberatung Erteilung
Leistungsbeschreibung
Wer geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland, insbesondere über die Arbeits- und Niederlassungsverhältnisse geben möchte oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Auch nachträgliche Auflagen sind möglich.
Änderungen zu den im Antrag oder in den Unterlagen gemachten Angaben müssen der zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert mitgeteilt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag gem. § 1 Absatz 2 Auswandererberatungserlaubnisverordnung (AuswErlV)
- Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder im Falle der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates eine gleichwertige Unterlage
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der zuständigen Stelle
- bei gemeinnützigen Organisationen: wirksamer Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes
- Unterlagen zur Beurteilung der Sachkunde, aus denen die Qualifikation für die Beratertätigkeit deutlich wird, z. B.:
- Zeugnisse, Zertifikate und ähnliche Urkunden aus Studium oder Aus- und Fortbildungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Es muss die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde vorliegen. Die erforderliche Sachkunde umfasst insbesondere:
- Berufstätigkeit/Berufserfahrung,
- Auslandsaufenthalte,
- Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts,
- Kenntnisse des ausländischen Rechts hinsichtlich der Staaten, für die die Auswandererberatung erbracht werden soll, insbesondere hinsichtlich des jeweiligen
- Einwanderungsrechts,
- Staatsangehörigkeitsrechts,
- Arbeitsrechts und
- Sozialversicherungsrechts.