Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:
- Geben Sie über die Suche einen Suchbegriff ein
- Suchen Sie die Aufgabe in der alphabetischen Auflistung
- Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen
Gesellenprüfung gestreckt
Leistungsbeschreibung
Eine Berufsausbildung im Handwerk wird durch eine Gesellenprüfung abgeschlossen, in der die berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt wird.
Alternativ zur herkömmlichen Verfahrensweise mit
- Zwischenprüfung während der Ausbildungszeit und
- Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit
wird in einigen Ausbildungsberufen die gestreckte Prüfungsform mit
- Teil 1 der Gesellenprüfung während der Ausbildungszeit und
- Teil 2 der Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit
angewendet. Die Gesellenprüfung besteht somit aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen. Teil 1 kann nicht selbständig angefochten und nicht vor Ablegen des Teils 2 eigenständig wiederholt werden. Die klassische Zwischenprüfung entfällt bei dieser Prüfungsform.
Wird die Ausbildung nach dem Ablegen von Teil 1 abgebrochen, kann das Prüfungsergebnis bei einer Wiederaufnahme anerkannt werden, sofern die Prüfungsvorschriften unverändert bestehen.
Für beide Prüfungsteile wird eine gesonderte Anmeldung/Zulassung benötigt (siehe Leistung „Gesellenprüfung Teil I: Zulassung“).