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Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:
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Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Ausnahmegenehmigung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchten, die nicht für Versuchszwecke gezüchtet worden sind, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 7 Tierschutzgesetz (TierSchG) i.V.m.
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes