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Was erledige ich wo ?
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Vorläufiges Biergesetz - Zulassung von Ausnahmen
Leistungsbeschreibung
Die Bereitung von Bier ("besonderes Bier"), das den Vorgaben des vorläufigen Biergesetzes (VorlBierG) nicht entspricht, kann auf Antrag zugelassen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- detailierte Beschreibung
- des Produkts und
- der Abweichung vom Vorläufigen Biergesetz
- ggf. Rezepturangaben