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Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
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Tierische Nebenprodukte - Übertragung der Beseitigungspflicht (Tierkörperbeseitigung)
Leistungsbeschreibung
Die gewerbsmäßige Beseitigung tierischer Nebenprodukte dürfen Sie als zugelassener Betrieb nur dann durchführen, wenn Ihnen die Beseitigungspflicht, die gesetzlich bei den kommunalen Körperschaften liegt, durch die zuständige Stelle übertragen wurde.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Rechtsgrundlage
- § 3 Tierische Nebenprodukte-Beseitigunggesetz (TierNebG) i.V.m.
- § 2 TierNebG i.V.m.
- § 4 Nieders. Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Nds. AGTierNebG) i.V.m.
- § 2 Nr. 2 Zust-VO Tier