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Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:
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- Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen
Hufbeschlagswesen
Leistungsbeschreibung
Bei folgenden Anliegen aus dem Bereich Hufbeschlagswesen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:
- Prüfung von Hufbeschlagschmieden,
- Zeugniserteilung,
- Ausstellung von Anerkennungsurkunden,
- Ausnahmegenehmigungen zur Zulassung zur Prüfung für Personen ohne Standardzulassungsvoraussetzungen,
- Anerkennung von Hufbeschlagschulen,
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 1 Hufbeschlaggesetz bei Personen, die ohne Anerkennung als Hufschmied arbeiten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührensätze richten sich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (Abschnitt X) in der jeweils gültigen Fassung.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen (HufBeschlG)
- Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (HufBeschlV)
- Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung (HufBeschl-AnnerkennV)