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Ökologischer Landbau: EU-Öko-Recht - Ausnahmegenehmigungen
Leistungsbeschreibung
Die Verordnung (EG) 889/2008 enthält Durchführungsbestimmungen zur Basis-Verordnung (EG) 834/2007 zur Regelung der Voraussetzung einer Kennzeichnung mit Hinweis auf den ökologischen Landbau bei Vermarktung oder Werbung für lebende Tiere, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel und Futtermittel.
Die dort ausgeführten Ausnahmen sind in der Regel genehmigungsbedürftig.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die beantragte Ausnahme ist nachvollziehbar zu begründen, Liefermängel und Flächen- oder Baugenehmigungen sind durch geeignete Unterlagen zu belegen.