Was erledige ich wo ?
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Tierische Nebenprodukte: Gewerblicher Umgang (Tierkörperbeseitigung) - Zulassung
Leistungsbeschreibung
Verarbeitungsbetriebe und Zwischenbehandlungsbetriebe für Tierische Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 bedürfen der Zulassung durch die zuständige Behörde. Tierische Nebenprodukte sind Tiere und Teile von Tieren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet oder bestimmt sind. Zum Material der Kategorien 1 und 2 gehören z.B. Tiere und Tierteile von Tieren, die aufgrund einer Tierseuche getötet wurden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden nach Aufwand erhoben, betragen jedoch mindestens 40,00 Euro. Hinzu kommen Auslagen wie Reisekosten.
Rechtsgrundlage
- Art 10 und 13 VO (EG) 1774/2002
- § 2 Tierische Nebenprodukte-Beseitigunggesetz (TierNebG)
- § 4 Nds. AG TierNebG
- § 2 Nr. 2 der Zust-VO Tier