Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:
- Geben Sie über die Suche einen Suchbegriff ein
- Suchen Sie die Aufgabe in der alphabetischen Auflistung
- Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen
Vertretung für eine Patentanwältin/einen Patentanwalt Bestellung
Leistungsbeschreibung
Eine Vertretung kann nur dann selbst bestellt werden, wenn diese von einer Patentanwältin/einem Patentanwalt oder einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt übernommen wird. Dabei kann die Bestellung auch von vornherein für alle Verhinderungsfälle erfolgen, die während eines Kalenderjahres eintreten können. In anderen Fällen kann eine Vertretung nur auf Antrag der Patentanwältin/des Patentanwalts von der zuständigen Stelle bestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Patentanwaltskammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.