Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
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Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen Eintragung
Leistungsbeschreibung
In die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser wird auf Antrag eingetragen, wer aufgrund eines Studiums des Bauingenieurwesens die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" führen darf und danach mindestens zwei Jahre lang auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden tätig gewesen ist
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 116.2.3 an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.