Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:
- Geben Sie über die Suche einen Suchbegriff ein
- Suchen Sie die Aufgabe in der alphabetischen Auflistung
- Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen
Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner der Fachrichtung Hochbau oder Bauingenieurwesen Eintragung
Leistungsbeschreibung
In die Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner wird auf Antrag eingetragen, wer die Voraussetzungen erfüllt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 116.2.4 an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Abgeschlossenes Studium des Hochbaus oder des Bauingenieurwesens und
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" und
- mindestens drei jährige Tätigkeit in der Tragwerksplanung tätig gewesen ist oder
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" und
- mindestens drei jährige Tätigkeit in der Tragwerksplanung