Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Meldung - Unfall
Leistungsbeschreibung
Das Austreten wassergefährdender Stoffe wie Säuren oder Mineralöle in nicht unbedeutender Menge, die aus Leitungen, Anlagen oder Fahrzeugen austreten und in den Boden, die Kanalisation oder in Gewässer gelangen können, muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die zuständige Stelle benötigt möglichst genaue Angaben über
- den Ort und Zeitpunkt des Vorfalls,
- die Art und Menge des wassergefährdenden Stoffes sowie
- die Art der befürchteten oder eingetretenen Gefährdung
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Außerhalb der Dienstzeit ist eine Meldung bei der Feuerwehreinsatzleitstelle (Tel. 112) oder der nächstgelegenen Polizeidienststelle möglich.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Leistungsbeschreibung
Das Austreten wassergefährdender Stoffe wie Säuren oder Mineralöle in nicht unbedeutender Menge (ab 10 l), die aus Leitungen, Anlagen oder Fahrzeugen austreten und in den Boden, die Kanalisation oder in Gewässer gelangen können, muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die zuständige Stelle benötigt möglichst genaue Angaben über
- den Ort und Zeitpunkt des Vorfalls,
- die Art und Menge des wassergefährdenden Stoffes sowie
- die Art der befürchteten oder eingetretenen Gefährdung.