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Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:
- Geben Sie über die Suche einen Suchbegriff ein
- Suchen Sie die Aufgabe in der alphabetischen Auflistung
- Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen
Hunderegister Änderung wegen Umzug
Leistungsbeschreibung
Die Änderung der Adresse des Halters ist der zuständigen Stelle während der Hundehaltung mitzuteilen. Dies ist online oder per Formular möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung des Hundes soll innerhalb eines Monats nach Umzug erfolgen.