Was erledige ich wo ?
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Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde: Registrierung - von Personen die Rentenberatung erbringen
Leistungsbeschreibung
Wer Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben will, muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen:
- gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
- soziales Entschädigungsrecht
- übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung
Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Weitere Informationen enthält die Leistung "Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde: Registrierung".
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht und dem größeren Amtsgericht (sog. Präsidialamtsgericht).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung
- Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
- Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis gemäß § 26 Absatz 2 der Insolvenzordnung (InsO) erfolgt ist
- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung oder eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde oder ein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft erfolgt ist und - wenn dies der Fall ist - eine Kopie des Bescheids
- Unterlagen zum Nachweis der praktischen Sachkunde:
- Arbeitszeugnisse/sonstige Zeugnisse über die bisherige praktische Tätigkeit oder Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz (DRiG)
- Unterlagen zum Nachweis der theoretischen Sachkunde:
- Zeugnis über erfolgreich abgelegten Sachkundelehrgang, schriftliche Aufsichtsarbeiten und Bewertung sowie eine detaillierte Beschreibung von Inhalten und Ablauf des Lehrgangs
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Nr. 1110 des Kostenverzeichnisses (Anlage) zum Justizverwaltungskostenordnunggesetz (JVKostG) an.
Rechtsgrundlage
- § 10 Absatz 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- § 13 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- § 19 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- § 6 Absatz 1 Satz 1 Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV)
- § 32 Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten in der Gerichtsbarkeit und der Justizverwaltung (ZustVO-Justiz)
- Section 10 paragraph 1 No. 2 Legal Services Act (RDG)
- Section 13 paragraph 1 sentence 3, paragraph 2 sentence 1 Legal Services Act (RDG)
- Section 19 Law on Legal Services (RDG)
- Section 6 (1) sentence 1 Legal Services Ordinance (RDV)
- Section 32 Ordinance regulating jurisdictions in the judiciary and the administration of justice (ZustVO-Justice)
Was sollte ich noch wissen?
Wer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung eines mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen verbundenen Berufs niedergelassen ist, darf diesen Beruf unter bestimmten Voraussetzungen gelegentlich und als vorübergehende Rechtsdienstleistung in Deutschland ausüben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- besondere Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten
- natürliche und juristische Person oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.