Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:
- Geben Sie über die Suche einen Suchbegriff ein
- Suchen Sie die Aufgabe in der alphabetischen Auflistung
- Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen
Sachkundenachweis zum berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübten regelmäßigen Betäuben oder Töten von Wirbeltieren beantragen
[Nr.99110010022000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
Den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie bei zuständigen Behörde beantragen. Dafür müssen Sie die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachweisen.
Im Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.
Der Sachkundenachweis ist unbefristet gültig. Er kann allerdings entzogen werden, wenn Sie gegen Auflagen der Verordnung verstoßen haben und Tatsachen darauf hinweisen, dass dies auch zukünftig so sein wird.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nachdem, wie Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen, müssen Sie dem Antrag eine der folgenden Unterlagen beifügen:
- einen Nachweis (originale Prüfungsbescheinigung) über die erfolgreich abgelegte Prüfung
- einen Nachweis (Kopie) über eine gleichwertige Qualifikation
Für die Ausstellung des Ausweises benötigt die ausstellende Behörde:
- ein aktuelles Lichtbild (Passfoto)
- Erklärung, dass Sie in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben (Vordruck bei der zuständigen Behörde erfragen/anfordern)
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung des Sachkundenachweises fallen Gebühren in Höhe von 20,00 EUR bis 125,00 EUR an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand und der Komplexität der Fallbearbeitung.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Voraussetzungen
- Sie haben bei der zuständigen Stelle die theoretische und praktische Prüfung bezogen auf die im Antrag angegebenen Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren erfolgreich abgelegt.
- Sie verfügen über eine gleichwertige Qualifikation.
- Darüber hinaus dürfen Sie in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben.
Verfahrensablauf
- Laden Sie das Antragsformular herunter und drucken Sie es aus. Füllen Sie das Formular anschließend vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu. Reichen Sie die Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und erstellt einen Sachkundenachweis für die Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren, für die Sie Ihre Sachkunde nachweisen konnten.
- Abschließend erhalten Sie per Post Ihren Sachkundenachweis oder gegebenenfalls Informationen über die Ablehnung Ihres Antrags.
- Sollten sich Änderungen an Ihren Angaben ergeben, teilen Sie diese Änderungen Ihrer zuständigen Behörde mit.
Zuständig
Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Telefon: 05121-309-111
E-Mail oder Kontaktformular