Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:
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- Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen
Wohngeld Änderung
Leistungsbeschreibung
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
- wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ihre Ansprechpartner beim Landkreis Hildesheim (bitte hier klicken)
Bei Fragen stehen ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben D und S beginnt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Telefon: 05121-309-2621
Fax: 05121 309 95 2621
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Adresse exportierenFür Personen, deren Nachname mit den Buchstaben B, G, H, N, U und X - Z beginnt
Wohngeld
Bischof-Janssen-Strasse 31
31134 Hildesheim
Standort anzeigen
Telefon: 05121-309-2601
Fax: 05121-309 95 2601
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Adresse exportieren
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben C, F, I, J, L, O, P, Q, R, V und W beginnt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Bischof‐Janssen‐Straße 31
DE - 31134 Hildesheim
Standort anzeigen
Telefon: 05121-309-2602
Fax: 05121-309-952602
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Adresse exportierenFür Personen, deren Nachname mit den Buchstaben A, E, K, M und T beginnt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Telefon: 05121-309-2611
Fax: 05121-309-952611
E-Mail schreiben
Kontaktformular
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweis zur geänderten Miete oder Belastung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung:
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung