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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Leistungsbeschreibung
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine Einzelperson oder eine juristische Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Ein Gewerbezentralregisterauszug wird beispielsweise zur Prüfung der Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (etwa eine Maklertätigkeit) genehmigt wird.