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Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:
- Geben Sie über die Suche einen Suchbegriff ein
- Suchen Sie die Aufgabe in der alphabetischen Auflistung
- Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen
Party, Fete, Abi-Party
Wenn sie planen,
eine Schank - oder Speisewirtschaft mit Verzehr an Ort und Stelle zu eröffnen, dann benötigen Sie eine Gestattung von derjenigen Stadt-, Gemeinde- oder Samtgemeindeverwaltung, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
- aus einem besonderen Anlaß ( z.B. Abi-Fete, Fußball-Pokalturnier)
- und nur vorübergehend
Auch die folgenden Stichworte sind in diesem Zusammenhang von Relevanz und zu beachten:
- evtl. Steuerpflicht, insbesondere Umsatz- und Gewerbesteuer
- GEMA-Bestimmungen bei Musikwiedergabe
- Vorschriften der Lebensmittelhygiene
- Jugendschutzbestimmungen
- bauordnungsrechtliche Genehmigung bei mehr als 100 Veranstaltungsbesuchern
Stichwort Dienststelle Ansprechpartner Antrag gemäß § 12 GastG für vorübergehenden Ausschank und Gewerbeanmeldung jeweilige Gemeindeverwaltung im Landkreis Ordnungsamt
GewerbeabteilungSteuerpflicht, insbesondere Umsatz- und Gewerbesteuer Finanzamt Hildesheim Tel: 0 51 21 - 30 20
Fax: 0 51 21 - 30 24 80urheberrechtliche Meldepflicht bei Musikwiedergabe GEMA Bezirksdirektion Hannover
Tel: 05 11 - 28 38 -0
Fax: 05 11 - 81 74 10Vorschriften der Lebensmittelhygiene Landkreis Hildesheim
Fachdienst 203Lebensmittelkontrolleur
Tel: 0 51 21 - 30 90
Fax: 0 51 21 - 30 93 02Jugendschutzbestimmungen Landkreis Hildesheim
Fachdienst 305Herr Bange
Tel: 0 51 21 - 30 96 84
Fax: 0 51 21 - 30 96 75
Zuständig
204 - Ordnungsamt »
Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
E-Mail oder Kontaktformular
Telefon: 05121-309 3831
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