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Was erledige ich wo ?
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Bauvorhaben (Zulässigkeit)
Planungsrechtliche Beratung von Bauinteressenten bei Fragen zur Realisierung von Bauvorhaben:
Die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Baugrundstücks regelt sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Es werden dabei folgende Möglichkeiten unterschieden:
- im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes - § 30 BauGB -
- im Zusammenhang bebauter Ortsteile - § 34 BauGB -
- im Außenbereich - § 35 BauGB -
Zuständig
302 - Bauordnungsamt »
Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Telefon: 05121-309-4551
Telefon: 05121-309-4552
Telefon: 05121-309-4561
E-Mail oder Kontaktformular
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