Bebauungsplan Nr. 17 "Schul-, Sport- und Freizeitzentrum", 5. Änd., OT Detfurth
Ziel und Zweck
Ziel und Zweck der Planung war die Umwidmung einer Versorgungsfläche „Kläranlage“ in ein Sondergebiet für den Bauhof.
Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 10.07.2014
- Öffentliche Auslegung vom 28.07.2014 – 28.08.2014
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 23.10.2014 abgewogen.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 23.10.2014 den Satzungsbeschluss gefasst.
- Der Bebauungsplan wurde am 23.12.2014 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.
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29.07.2014