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Bebauungsplan Nr. 18 a "Vienig Nord", 2. Änderung, OT'e Detfurth/Wesseln
Ziel und Zweck:
Ziel und Zweck der Planung war die Umwidmung einer nicht mehr benötigten Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Spielplatz" zu einer Wohnbaufläche. Gleichzeitig wurde eine nicht benötigte Fußwegeverbindung aufgegeben und ebenfalls der Wohnnutzung zugeführt.
Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 19.03.2015
- Öffentliche Auslegung vom 13.04.2015 – 13.05.2015
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 15.10.2015 abgewogen.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 15.10.2015 den Satzungsbeschluss gefasst. -
- Der Bebauungsplan wurde am 09.12.2015 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.
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