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Ein bekanntes Sprichwort besagt: „Der Frömmste kann nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Wahrscheinlich hat jeder dazu anschauliche Beispiele vor Augen: Nachbarn etwa, die abends zu laut feiern, einen zu hohen Zaun setzen oder ihren Baumbestand über die Grundstücksgrenze wuchern lassen.

Thema der Nachbarschaftsbroschüre des Niedersächsischen Justizministeriums sind einige der zwischen Nachbarn besonders häufig auftretenden Streitfälle. Dazu zählen Bäume und Sträucher, die Schatten über die Grundstücksgrenze werfen, der Zaun, der den Nachbarn stört, oder die Geräusche, z. B. durch laute Musik, die vom Nachbargrundstück kommen.
Die Broschüre will einige Grundinformationen zu den gesetzlichen Regelungen geben. Neben der Vermittlung von Informationen zu den das Nachbarrecht bestimmenden Rechtsvorschriften verfolgt die Broschüre das Ziel, einige feste Regeln für ein friedliches Neben- oder am besten Miteinander von Nachbarn aufzuzeigen. Es soll schließlich auf den besten Weg der Konfliktregelung aufmerksam gemacht werden: das klärende Gespräch. Im Idealfall gelingt es Nachbarn, mit den Informationen aus dieser Broschüre eine einvernehmliche und auf Dauer tragfähige Lösung für ihr Zusammenleben zu finden.

Aber auch wenn eine Konfliktlösung im gemeinsamen Gespräch zunächst nicht möglich erscheint, ist als nächstes nicht das Gericht anzurufen sondern das örtliche Schiedsamt, das in jeder Gemeinde besteht. Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner vermitteln kostengünstig und erfolgreich in zivilrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere im Konflikt unter Nachbarn.

Die Broschüre "Tipps für Nachbarn" zum Download finden Sie hier.

 

11.05.2015