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Die Stadt Bad Salzdetfurth erhebt für folgende Automaten und Apparate Vergnügungssteuer:
- Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparate und –automaten,
- Apparate und Automaten zur Ausspielung von Geld
- Musikautomaten.
Ausgenommen sind hier Spielgeräte für Kleinkinder.
Ort der Geräteaufstellung können Gaststätten, Vereinsräume, Kantinen und andere Orte sein, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Die Steuer entsteht mit der Inbetriebnahme des Gerätes. Die Anmeldung hat unverzüglich nach Inbetriebnahme des Gerätes zu erfolgen. Die Höhe der Pauschsteuer richtet sich nach der Art des Gerätes. Sie wird für jeden angefangenen Kalendermonat festgesetzt. Weitere Informationen können Sie der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bad Salzdetfurth entnehmen.
Kontakt
Stadt Bad Salzdetfurth »
Oberstraße 6
31162 Bad Salzdetfurth
Telefon: 05063 999-0
Fax: 05063 999-111
E-Mail oder Kontaktformular
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