Bebauungsplan Nr. 04"Am Salzberge Bauabschnitt I", 3. Änderung, OT Bad Salzdetfurth
Ziel und Zweck
Ziel und Zweck der Planung war die Anpassung der Geschossflächenzahl (GFZ) zuGunsten der Errichtung von Wintergärten.
Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 07.04.2011
- In der Zeit vom 20.04.2011 bis zum 20.05.2011 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 30.06.2011 abgewogen
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 30.06.2011 den Satzungsbeschluss gefasst
- Der Bebauungsplan wurde am 31.08.2011 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt