Bebauungsplan Nr. 55 "Im Johanni", 1. Änderung, OT Östrum
Ziel und Zweck
Ziel und Zweck der Planung war die Erweiterung des vorhandenen Einkaufsmarktesdurch die Ausweisung einer Sondergebietsfläche.
Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 07.04.2011
- In der Zeit vom 20.04.2011 bis zum 20.05.2011 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 30.06.2011 abgewogen
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 30.06.2011 den Satzungsbeschluss gefasst
- Der Bebauungsplan wurde am 07.09.2011 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt