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Bebauungsplan Nr. 55 "Im Johanni", 1. Änderung, OT Östrum

Ziel und Zweck

Ziel und Zweck der Planung war die Erweiterung des vorhandenen Einkaufsmarktes
durch die Ausweisung einer Sondergebietsfläche.

Planungsstand:

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 07.04.2011
  • In der Zeit vom 20.04.2011 bis zum 20.05.2011 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 30.06.2011 abgewogen
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 30.06.2011 den Satzungsbeschluss gefasst
  • Der Bebauungsplan wurde am 07.09.2011 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt

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Bebauungsplan einschließlich der Begründung