Bebauungsplan Nr. 63 "Golfplatz neu", 1. Änderung, OT Bad Salzdetfurth
Ziel und Zweck
Mit dem Ziel einer besseren Ausnutzbarkeit der vorhandenen überbaubaren Flächenwurden Baugrenzen überarbeitet und angepasst.
Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 13 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 07.04.2011
- In der Zeit vom 20.04.2011 bis zum 20.05.2011 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 30.06.2011 abgewogen.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 30.06.2011 den Satzungsbeschluss gefasst.
- Der Bebauungsplan wurde am 07.09.2011 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.