Seiteninhalt
Bebauungsplan Nr. 63 "Golfplatz neu", 1. Änderung, OT Bad Salzdetfurth
Ziel und Zweck
Mit dem Ziel einer besseren Ausnutzbarkeit der vorhandenen überbaubaren Flächen
wurden Baugrenzen überarbeitet und angepasst.
wurden Baugrenzen überarbeitet und angepasst.
Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 13 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 07.04.2011
- In der Zeit vom 20.04.2011 bis zum 20.05.2011 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 30.06.2011 abgewogen.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 30.06.2011 den Satzungsbeschluss gefasst.
- Der Bebauungsplan wurde am 07.09.2011 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.
Downloads:
Kontakt
Stadt Bad Salzdetfurth »
Oberstraße 6
31162 Bad Salzdetfurth
Telefon: 05063 999-0
Fax: 05063 999-111
E-Mail oder Kontaktformular
Webseite besuchen
Oberstraße 6
31162 Bad Salzdetfurth
Telefon: 05063 999-0
Fax: 05063 999-111
E-Mail oder Kontaktformular
Webseite besuchen
Dokumente
Bebauungsplan 63 "Golfplatz Neu" 1. Änderung mit Begründung (PDF, 869 kB)