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Land weitet Hilfen für vom hochwasser betroffene aus

Sozialministerium setzt Richtlinie über zusätzliche Unterstützungsleistungen für Wohngebäude, Brücken und Hausrat in Kraft

Unmittelbar nach den Unwettern im Juli und August hat das Land Niedersachsen für geschädigte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen insgesamt 50 Millionen Euro an finanziellen Hilfen bereitgestellt. In einem ersten Schritt wurde eine Soforthilfe für betroffene Privathaushalte gewährt, um akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell zu überbrücken.
Mit einer weiteren Richtlinie über finanzielle Hilfen ergänzt das Land jetzt die bereits gewährten Soforthilfen für die vom Hochwasser betroffenen Privathaushalte. Das Sozialministerium hat die Details veröffentlicht, nach denen Mieterinnen und Mieter sowie Eigen-tümerinnen und Eigentümer bei der Instandsetzung von Wohngebäuden und der Erneuerung von Hausrat unterstützt werden. Auch für die Wiederherstellung von zerstörten Brücken, die als Zuwegung zu Wohngebäuden benötigt werden, können Betroffene ab sofort finanzielle Hilfen beantragen.

Die finanziellen Hilfen werden nur gewährt, wenn der Schaden mehr als 500 Euro beträgt. Geschädigte können einen Ausgleich von bis zu 80 % erhalten. Die Hilfen können auch in Form von Pauschalen gewährt werden. Die Landeshilfen sind gegenüber anderen Leistungen nach-rangig. Insbesondere Versicherungsleistungen sind bei der Regulierung der Hochwasserschäden in erster Linie einzusetzen. Betroffene können denselben Schaden nicht mehrfach geltend machen.

Die Hilfen sind nicht an Bedingungen wie Bedürftigkeit geknüpft. Eine wichtige Voraussetzung für die finanzielle Hilfe des Landes ist jedoch, dass sich Betroffene für die Zukunft gegen Elementarschäden versichern. „Das soll ein wichtiges Signal sein, dass zukünftig derjenige, der sich gegen Elementarschäden nicht versichert hat, nicht mehr in jedem Fall mit staatlicher Hilfe rechnen kann", sagt Ministerin Rundt zu dieser Neuerung. Hintergrund ist ein Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Diese hatten sich Anfang Juni 2017 auf neue Grundsätze für staatliche Hilfen verständigt. Danach soll bei der Vergabe von Hilfszahlungen berücksichtigt werden, dass nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über sogenannte Soforthilfen hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist.

Die Landesregierung hat diese Grundsätze in der neuen Förderrichtlinie aufgegriffen. Finanzielle Hilfen können Betroffene daher auch dann erhalten, wenn sie nachweisen können, dass eine Elementarschaden-versicherung nicht abgeschlossen werden kann oder ihnen der Ab-schluss einer Versicherung finanziell nicht zugemutet werden kann. Dafür legt die Richtlinie des Landes Einkommensgrenzen fest.

Die zusätzlichen Unterstützungsleistungen können außerdem gewährt werden für Ausgaben, die nicht durch eine eventuell bestehende Elementarschadenversicherung gedeckt sind oder wenn mit der Versicherung ein Selbstbehalt vereinbart ist. In diesem Fall kann eine finanzielle Hilfe bis zur Höhe des Selbstbehaltes gewährt werden.

Anträge können ab sofort über den Landkreis Hildesheim beim Land gestellt werden. Die örtlichen Behörden leiten die Anträge an die Bewilligungsstelle des Landes weiter, dies ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) in Hannover.

Die Antragsformulare werden auf der Internetseite der NBank unter www.nbank.de zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen und den Text der Richtlinie stellt das Land ebenfalls kurzfristig unter www.hochwasser.niedersachsen.de bereit. Anträge müssen bis spätestens zum 31. März 2018 gestellt werden.

05.10.2017 

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