Bebauungsplan Nr. 18 a "Vienig Nord", 3. Änderung, OT Wesseln
Ziel und Zweck:
Ziel und Zweck der Planung war die Anpassung der Baugrenzen sowie die Aufhebung der Festsetzung zur Stellung baulicher Anlagen, um eine bessere Ausnutzbarkeit der Grundstücke zu gewährleisten.
Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 14.06.2018
- Öffentliche Auslegung vom 27.06.2018 – 27.07.2018
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 27.09.2018 abgewogen
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 27.09.2018 den Satzungsbeschluss gefasst
- Der Bebauungsplan wurde am 17.10.2018 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt