Bebauungsplan Nr. 18 a "Vienig Nord«, 4. Änderung, OT Wesseln
Ziel und Zweck
Ziel und Zweck der Planung war die Anpassung der Baugrenzen, um eine bessere Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu gewährleisten.
Planungsstand
- Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 19.09.2019
- Öffentliche Auslegung vom 01.10.2019 – 01.11.2019
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 05.12.2019 abgewogen.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 05.12.2019 den Satzungsbeschluss gefasst.
- Der Bebauungsplan wurde am 18.12.2019 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.