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Restaurants, Speisegaststätten und dergleichen geschlossen
Der Landkreis Hildesheim hat per Allgemeinverfügung erlassen, dass ab sofort Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen für den Publikumsverkehr zu schließen sind. Außerhausverkauf und Lieferdienste sind weiterhin möglich. Der Verzehr der Speisen ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu den Betrieben unzulässig. Aus hygienischen Gründen ist eine bargeldlose Bezahlung dringend zu empfehlen.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim gilt ab sofort bis einschließlich Sonnabend, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
Die Textfassung der Allgemeinverfügung finden Sie hier.21.03.2020
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