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Allgemeinverfügung des Nieders. Sozialministeriums
Die rasante Verbreitung des Coronavirus in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Es muss alles dafür getan werden, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten.
Dafür haben Bund und Länder weitere Maßnahmen ergriffen. Die sozialen Kontakte werden zum Schutz der Bevölkerung weiter eingeschränkt. Die Allgemeinverfügung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 18.04.2020. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.
Die Textfassung der Nds. Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie finden Sie hier.
23.03.2020
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