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Anträge können bei der NBank gestellt werden

Wirtschaftliche Hilfsprogramme für Unternehmen in der Coronakrise

Bund und Landesregierung arbeiten seit Tagen mit Hochdruck daran, konkrete Hilfsprogramme zu entwickeln. In der heutigen Landespressekonferenz hat Minister Althusmann die Fördersätze für Kleinunternehmen konkretisiert. Über die Internetseite der NBank (www.nbank.de) können die Hilfen ab dem 25.03.2020 (15:00 Uhr) beantragt werden. Es ist zu erwarten, dass die Webseite der NBank aufgrund der Vielzahl der Zugriffe überlastet ist. Bitte versuchen Sie es auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

Weiterhin ist ein Hilfsprogramm des Bundes in Vorbereitung. Wann diese Mittel beantragt werden können, ist zurzeit nicht bekannt. Fest steht bereits:  die Mittel aus dem Landes- und dem Bundesprogramm sind kombinierbar, allerdings darf die Inanspruchnahme von Landes- und Bundesmitteln nicht zur Überförderung führen! Es wird bei eiligem Hilfebedarf daher empfohlen, zunächst Mittel aus dem Zuschussprogramm des Landes zu beantragen und im zweiten Schritt falls nötig ergänzend aus dem Bundesprogramm.

Die Information "Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ finden Sie hier.

Für die "Übersicht über die Hilfsangebote auf Landes- und Bundesebene für Unternehmen aufgrund der Corona- Krise" der NBank klicken Sie bitte hier.

25.03.2020