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Änderung der Nieders. Verordnung in Kraft getreten
Die Änderung der Nieders. Verordnung bezieht sich auf Rückkehrer aus dem Ausland. Diese sind per Verordnung zu einer sofort anzutretenden 14-tägigen Quarantäne verpflichtet.
Weiterhin haben diese Personen sich sofort beim für sie zuständigen Gesundheitsamt zu melden, welches die Betroffenen gem. § 29 Infektionsschutzgesetz unter Beobachtung zu nehmen hat.
Die Textfassung finden Sie hier.
14.04.2020
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