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Die zuständige Stelle hat die Möglichkeit, für ihren Zuständigkeitsbereich auch Sperrzeiten für das Gaststättengewerbe festzulegen. Die Auskunft, ob eine solche Kommunale Verordnung erlassen wurde, kann nur von der zuständigen Stelle selbst erteilt werden.
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Oberstraße 6
31162 Bad Salzdetfurth
Telefon: 05063 999-0
Fax: 05063 999-111
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