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- Es besteht ein Haushalt und weder der/die bisherige Haushaltsführer/in (z.B. bei schwerer Krankheit oder Freiheitsentziehung) noch ein anderer Haushaltsangehöriger kann den Haushalt führen.
- Die Weiterführung des Haushaltes ist notwendig und sinnvoll (z.B. bei Familien mit minderjährigen Kindern).
- Es besteht Bedürftigkeit (u.a. Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII, kein einzusetzendes Vermögen nach § 90 SGB XII) und
- Die Hilfe ist nur vorübergehend notwendig. Ausnahme: Wird durch die Hilfe eine Unterbringung in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung vermieden oder verzögert, kann sie auf längere, unbestimmte Zeit gewährt werden.
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Oberstraße 6
31162 Bad Salzdetfurth
Telefon: 05063 999-0
Fax: 05063 999-111
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