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Die erforderlichen Nachweise entsprechen weitgehend denen, die für die Entscheidung für die Gewährung von Hilfen nach dem SGB XII (u.a. Hilfe zum Lebensunterhalt) notwendig sind. In der Praxis ist daher regelmäßig - schon wegen der Bedürftigkeits- und Nachrangprüfung - ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Sozialhilfeantrag mit Ausführungen zu den besonderen Leistungsvoraussetzungen und zur Vermögenslage vorzulegen.
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