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Als adoptierte Person können Sie ab dem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen, wenn Interessen anderer Betroffener, gemeint sind hier vor allem die leiblichen Eltern, einer Einsicht nicht entgegenstehen und überwiegen.
Eltern die ihr Kind adoptiert haben, können, sofern sie für ihr Kind sorgeberechtigt sind, ebenfalls Einsicht in die Akten über die Adoptionsvermittlung erhalten. Auch in diesem Fall gilt, dass Interessen anderer Personen der Einsicht nicht entgegenstehen dürfen.
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Oberstraße 6
31162 Bad Salzdetfurth
Telefon: 05063 999-0
Fax: 05063 999-111
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