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Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.

Für Eingliederungshilfe-Leistungen an Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung ist der örtliche Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

Die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover. Grundsätzlich ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dem Ihr Wohnsitz liegt.