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- Die im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft muss in Deutschland nachbeurkundet und im Personenstandsregister erfasst worden sein.
- Den Antrag können nur Sie selbst als Lebenspartnerin oder Lebenspartner stellen.
- Ein direkter Vorfahre oder Abkömmling kann den Antrag nur stellen, wenn beide Lebenspartner bereits verstorben sind.
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Stadt Bad Salzdetfurth »
Oberstraße 6
31162 Bad Salzdetfurth
Telefon: 05063 999-0
Fax: 05063 999-111
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