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Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer). Ein Vormund oder Betreuer/-in bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Nachweis über das Ergebnis der vormundschaftsgerichtlichen Anhörung des Antragstellers/der Antragstellerin sind dem Antrag beizufügen.
Weitere Fragen zum Antrag beantwortet die zuständige Stelle.
Kontakt
Stadt Bad Salzdetfurth »
Oberstraße 6
31162 Bad Salzdetfurth
Telefon: 05063 999-0
Fax: 05063 999-111
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