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- erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
- Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
- Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
- Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.
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Stadt Bad Salzdetfurth »
Oberstraße 6
31162 Bad Salzdetfurth
Telefon: 05063 999-0
Fax: 05063 999-111
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