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Eine rückwirkende Zahlung des Elterngeldes ist höchstens für 3 Monate vor dem Monat möglich, in dem der Antrag bei der zuständigen Stelle eingegangen ist. Daher empfiehlt es sich, den Antrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes bei der zuständigen Stelle einzureichen.
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Oberstraße 6
31162 Bad Salzdetfurth
Telefon: 05063 999-0
Fax: 05063 999-111
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