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Abbrennverbot und Sicherheitshinweise

Silvesterfeuerwerk

Die Stadt Bad Salzdetfurth weist anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gemäß der geltenden Sprengstoffverordnung nur am 31. Dezember und 01. Januar erlaubt ist.

Das Abbrennen von Silvester-Feuerwerkskörpern (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) ist nur am 31. Dezember und 01. Januar erlaubt, bleibt aber nach § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz auf öffentlichen Flächen und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Tanklagern und Tankstellen sowie Fachwerkhäusern verboten. Besondere Rücksichtnahme gilt auch in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können.

Das Abbrennverbot wurde aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes erlassen. Der Begriff „unmittelbare Nähe“ setzt einen Mindestabstand von 30 Metern beim Abbrennen von handgeworfenen Feuerwerkskörpern und einen Mindestabstand von 200 Metern beim Abbrennen von hochsteigenden Feuerwerkskörpern zu Fachwerkhäusern voraus.

Diese Regelung hat zur Folge, dass in diesen Bereichen das Abbrennen generell verboten ist:

  • in der Altstadt von Bad Salzdetfurth (Oberstraße, Marktstraße, Unterstraße, Salzpfännerstraße, Gartenstraße, Im Winkel und in der Bahnhofstraße),
  • im Kernbereich des Ortsteiles Bodenburg (Teichstraße, Lamspringer Straße, Sehlemer Straße und Am Markt),
  • im gesamten Kurpark.

Die allgemeinen Regelungen gelten grundsätzlich in allen Ortsteilen in unmittelbarer Nähe von o.g. Objekten. 

Außerdem ist in Niedersachsen die Verwendung von „Himmelslaternen“ aus Brandschutzgründen generell verboten. Wer Himmelslaternen verwendet, haftet für entstandene Schäden.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen der Fachbereich 2, Öffentliche Sicherheit, Frau Socha,

Tel.: 05063/999 142.

Die Nichtbeachtung der Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Darüber hinaus erwachsen im Schadensfall Haftungsansprüche in nicht unerheblicher Höhe.

Sicherheitshinweise

Im eigenen Interesse sollten auch die nachstehenden Hinweise beachtet werden:

  1. Feuerwerkskörper sollten eine CE – Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache haben. 

  2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
     
  3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

  4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.

  5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.

  6. „Blindgänger“ nicht erneut zünden.

  7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

  8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

  9. Halten Sie die örtlich besonders vorgeschriebenen Verbote und Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden sowie zu Reetdach- und Fachwerkhäusern ein.

  10. Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen.

Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

29.12.2022 

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